Verlängerung des Agrargesetzes: Fristen zum Einreichen der Anträge festgelegt

Per großherzogliches Reglement vom 23. Januar 2014 wurden die Fristen zum Einreichen der Anträge, um noch in den Genuß der verschiedenen Fördermaßnahmen des verlängerten Agrargesetzes zu kommen, festgelegt. Diese Daten waren bereits zuvor genannt worden und demnach bekannt; sie wurden allerdings nun erst, wie im Verlängerungsgesetz vorgesehen, reglementarisch verankert. Anträge auf Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe, Erstinstallierungsmaßnahmen zugunsten der Junglandwirte, Rückerstattung der Enregistrement- und Überschreibungsgebühren sowie für Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Zusammenschlüsse/Lokalvereine (Artikel 1-13 und Artikel 15 des Agrargesetzes) müssen bis zum 31. März 2014 … Verlängerung des Agrargesetzes: Fristen zum Einreichen der Anträge festgelegt weiterlesen